Was ist eine Wärmebrücke?
Die Brücke ist nicht nur ein Stück Technik, das es ermöglicht, Menschen miteinander in Kontakt zu bringen, sondern sie ist die korrekteste Art und Weise, die Verbindung zwischen zwei nicht benachbarten Knotenpunkten zu definieren. Die Definition des Wortes Wärmebrücke führt zu einer Verbindung zwischen zwei Bauelementen, die einen Durchgang von Wärmeübertragung, Wärmeverlust fördern.
Unter Wärmebrücke versteht man den Teil der Gebäudehülle, der aufgrund von Materialien mit hoher Wärmeleitfähigkeit und geometrischen Variationen Schwankungen im Wärmewiderstand aufweist, wie sie in den Fugen zwischen Wänden, Böden, Decken, Fenstern, Terrassenplatten, Fensteranschlüssen, Pfeilern, Balken und Bordsteinen auftreten.
Wärmebrücken verursachen bei Gebäuden mit einer hohen Wärmedämmdicke Schwankungen von bis zu 30 % im Gesamtergebnis. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Wärmebrücken den Wärmedurchgangswert einer Wand um bis zu 35 % erhöhen können.
Darüber hinaus sind Wärmebrücken für bestimmte Krankheiten verantwortlich, die in Gebäuden auftreten können, wie z. B. das Auftreten von Kondensation, Schimmel und Pilzen aufgrund der Verringerung der Oberflächentemperaturen in Innenräumen.
Die beste Lösung für die Beseitigung von Wärmebrücken und die Verwendung einer dünnen Wärmedämmung Nobilium Thermoplatte die die Wärmebrücken-Wärmeübertragung reduziert, mit einem deklarierten Lambda von 0,032 W/mK, einer Masse von 180Kg/m3 und einer spezifischen Wärme von 2100 J/KgK. Wenn man diese Prinzipien zusammenzählt, kann man sagen, dass 9 mm Nobilium Thermalpanel Wärmedämmung mit geringer Dicke, die neben einer 30 cm dicken Betonwand angebracht wird, zu einer Verringerung des Wärmedurchgangs um -48,4 % führt und den Wärmedurchlasswiderstand des Mauerwerks um +93,8 % mit einer Phasenverschiebung von 9,79 h erhöht.
In Italien hat der Kassationsgerichtshof mit der Verordnung Nr. 22093/2019 Mängel an der Wärmedämmung unter die "schwerwiegenden Mängel und Fehler des Werks" aufgenommen. In der Verordnung heißt es, dass nicht nur solche Mängel, die die Stabilität des Gebäudes betreffen, als schwerwiegende Mängel angesehen werden können, sondern alle Mängel, die die normale Nutzung des Gebäudes, seine Funktionalität und Bewohnbarkeit ernsthaft beeinträchtigen. In diesem konkreten Fall führt ein mangelhaft ausgeführter Wärmeschutzanstrich zu einer Verringerung des Wärmewiderstands um 50 %, was sich sowohl auf den Verbrauch als auch auf den Wohnkomfort auswirkt.
Es ist wichtig zu betonen, dass die derzeitige Energiegesetzgebung das Vorhandensein "falscher" Wärmebrücken in einem Gebäude nicht ausschließt und es erlaubt, die vorgeschriebenen Transmissionswerte durch die Mittelung des Wertes des aktuellen Teils der Wand und des fiktiven Teils (an der Wärmebrücke) zu erhalten, aber wie in Anhang E der Gesetzesverordnung 192/05 vorgesehen, muss der Planer - im Bericht - Maßnahmen ergreifen und Berechnungen durchführen, um Wärmebrücken zu entschärfen, um die Bildung von Oberflächenkondensation zu vermeiden
In der Schweiz ist die Berücksichtigung von Wärmebrücken in den kantonalen Normen und Richtlinien zum Wärmeschutz bei Umnutzungen zwingend vorgeschrieben, SIA 380/1, Ziff. 2.2.3.6, verlangt, dass die Wärmebrücken der vom Umbau betroffenen Bauteile so weit wie möglich saniert werden. Konkrete, verbindliche Werte für eine solche Sanierung gibt es jedoch nicht.
Ist es aus bauphysikalischen Gründen oder aus Gründen des Schutzes des historischen oder künstlerischen Erbes nicht möglich, die Anforderungen an einzelne Bauteile zu erfüllen, so muss - wie bei der Verbesserung von nicht am Umbau beteiligten Bauteilen - nachgewiesen werden, dass die Anforderungen an den Umbau insgesamt erfüllt sind. Nur auf dieser Grundlage kann die zuständige Behörde gegebenenfalls Ausnahmen gewähren.
Das bilaterale Abkommen setzt voraus, dass die Schweiz und die EU gleichwertige Regeln für die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt haben.
Die Wärmedämmplatte Nobilium Thermalpane mit geringer Dicke fällt unter die harmonisierte Norm EN 13162 . Die letzte verfügbare Liste wurde in der Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates3 (Information Nr. 2016/C 398/09) veröffentlicht.